Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Anwendungsbereich:

Alle unsere Verpflichtungen gelten als in Beerse eingegangen. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen sind auf alle uns übermittelten Aufträge und Bestellungen anwendbar. Durch die alleinige Tatsache der Bestellung wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die vorliegenden Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen und angenommen hat. Alle Bestimmungen, die im Widerspruch zu den vorliegenden Verkaufsbedingungen stehen oder davon abweichen, werden als nicht geschrieben und nicht angenommen betrachtet, sofern vorher nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

2. Angebote und Preise:

Unsere Angebote sind unverbindlich. Sie können daher immer geändert werden, u. a. bei einer Erhöhung der Lohnkosten, der Rohstoffpreise und/oder von Steuern und Abgaben (Gesetz vom 30. März 1976 & Artikel 57 § 2). Der Vertrag kommt erst nach unserer schriftlichen Annahme oder Bestätigung der Bestellung zustande. Aus der alleinigen Tatsache der Bestellung ergibt sich, dass der Kunde die volle Verantwortung unter anderem für alle Verstöße gegen das Patent- und Markenrecht, Nachahmung usw. übernimmt. Für speziell anzufertigende Bestellungen mit oder ohne Warenzeichen, die aus dem einen oder anderen Grund nicht geliefert oder angenommen werden, behalten wir uns das Recht vor, diese anderweitig anzubieten oder zu verkaufen. Alle unsere Produkte werden nach den im Papierhandel angenommenen Vorschriften und Usancen verkauft.

3. Lieferzeiten:

Die auf unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit dient nur zur Information. Wir garantieren nie, dass ein Versand oder eine Lieferung zu einem festgelegten Termin erfolgen wird und wir weisen und lehnen alle (außer-)vertraglichen Bußgeldklauseln oder Schadensersatzforderungen aufgrund von Verspätungen bei der Lieferung ab. Die Überschreitung der Lieferzeit gibt dem Käufer niemals das Recht zur Kündigung des Vertrags oder auf eine Entschädigung. Behördliche Maßnahmen, Krieg, Aufstand, Streik, Aussperrung, Brand, Maschinenbruch, unzureichende Rohstoff- und Energieversorgung, Transportunterbrechung und alle anderen Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben und die die normale Produktion oder den Versand der Ware beeinträchtigen, werden durch die Vertragspartner als Fälle höherer Gewalt betrachtet und führen nach unserem Ermessen zu einer Aussetzung oder Kündigung des Vertrages.

4. Versand – Transport:

Der Versand erfolgt immer auf volle Verantwortung und Risiko des Käufers, sogar bei einer Lieferung frei Haus. Nur der Käufer hat die Möglichkeit bzw. hat die Pflicht, den Zustand der Ware bei der Lieferung zu kontrollieren, um gegebenenfalls und rechtzeitig Regress auf den Spediteur nehmen zu können. Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen. Laufende Bestellungen können von uns storniert werden, wenn die Zahlung der vorigen Lieferungen nicht rechtzeitig erfolgt. Für alle Lieferungen gelten die allgemeinen Bedingungen für den Straßentransport, wie von FEBETRA (dem Königlichen Verband der belgischen Transportunternehmen und Logistikdienstleister) festgelegt.

5. Zahlungsbedingungen:

Alle unsere Rechnungen sind zahlbar in Beerse. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten zu begleichen. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sein. Wir behalten uns das Recht auf eine Lieferung unter der Bedingung einer sofortigen Zahlung bzw. das Recht vor, die vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, falls wir dies für erforderlich halten. Mengentoleranzen von weniger als 10 bis mehr als 10 % der Bestellmenge: Innerhalb dieses Bereichs berechtigt die Rechnungsstellung der gelieferten Menge nicht zu einer Beanstandung der Rechnung.

KBC Bank, Turnhout IBAN: BE18 4134 5036 2165 BIC: KREDBEBB
BNPP Fortis Bank, Turnhout IBAN: BE51 2300 5281 1062 BIC: GEBABEBB

6. Klauseln und Eigentumsvorbehalt:

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Aurora Productions NV bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Forderungen. In dieser Hinsicht ist die Abgabe von Wechseln oder Titeln, die eine Zahlungspflicht beinhalten, keine Zahlung im Sinne dieser Bestimmung.

7. Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug werden automatisch und ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr ab dem Fälligkeitstag erhoben, unbeschadet einer feststehenden Entschädigungspauschale in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags. (Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vom 02.08.2002 – Belgisches Staatsblatt 07.08.2002)

8. Lagerung von Ware:

Die Kosten für die Aufbewahrung und Lagerung von Waren und Produkten werden dem Eigentümer berechnet. Alle Artikel welcher Art auch immer, die bei uns aus welchem Grund immer gelagert werden, verbleiben dort auf Verantwortung und Risiko des Eigentümers.

9. Reklamationen:

Jede Reklamation aufgrund eines Mangels muss uns innerhalb von 5 Werktagen ab der Lieferung per Einschreiben zugestellt werden und wird ansonsten nicht in Betracht gezogen. Garantien und Gewährleistungen für verborgene Mängel werden nicht gewährt. Im Falle einer Haftung aus welchem Grund auch immer ist die Aurora Productions NV nur zum kostenlosen Ersatz oder zur kostenlosen Reparatur der gelieferten Ware verpflichtet.

10. Zuständigkeit:

Bei Streitfragen sind ausschließlich die Gerichte von Turnhout oder Antwerpen zuständig. Auf unsere Verträge ist belgisches Recht anwendbar.

11. Übermittlung von Dateien:

Der Lieferant trägt keine Verantwortung für die typographische Qualität der fertiggestellten Modelle oder Dateien von erstellten Seiten, die er vom Auftraggeber erhält. Der Auftraggeber muss dem Lieferanten jederzeit und aus eigener Initiative einen Probedruck zur Kontrolle übermitteln. Aurora lehnt daher jegliche Haftung für das Ergebnis der Belichtung ab, falls es der Auftraggeber versäumt, dem übermittelten Pre-Press-Material eine ausgedruckte Fassung (in Farbe) beizufügen. Wenn der Auftraggeber dem Lieferanten digitale Dateien zur Verfügung stellt, muss er selbst die Originaldateien aufbewahren und trägt er die Verantwortung für die Qualität dieser Dateien. Änderungen an der ursprünglichen Bestellung welcher Art auch immer (im Text, bei der Bearbeitung oder Anordnung von Bildern, in den Formaten, hinsichtlich des Drucks oder der Buchbindung usw.), die schriftlich oder auf eine andere Weise vom oder im Namen des Auftraggebers vorgenommen werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet und verlängern die Ausführungsfrist. Dies gilt auch für Maschinenstillstände in Erwartung der Druckfreigabe. Mündlich oder telefonisch übermittelte Änderungen werden auf Risiko des Auftraggebers durchgeführt. Aurora wird die Druckfreigabe dem Auftraggeber zur Genehmigung vorlegen. Diese Druckfreigabe muss vom Auftraggeber datiert und unterzeichnet zurückgeschickt werden und entbindet den Lieferanten von jeder Verantwortung für festgestellte Fehler oder Weglassungen beim oder nach dem Druck. Die Druckfreigabe bleibt Eigentum des Lieferanten und gilt als Beweis im Falle einer Streitfrage.

Tipps zur Übermittlung einer PDF-Datei

12. Abrufaufträge

Nach Eingang eines schriftlichen Auftrags und der genehmigten digitalen Dateien werden die Artikel von Aurora hergestellt und maximal 12 Monate gelagert. Nach Ablauf dieser Zeit behält sich Aurora das Recht vor, den Restvorrat zu fakturieren und zu versenden. Für Abrufaufträge gilt maximal eine einzige Teillieferung pro Woche. Lieferungen erfolgen immer mit kompletten Palettenmengen. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Kunde das Logistikdienstleistungspaket von Aurora nutzen und diese Artikel für eine zusätzliche Frist von maximal 6 Monaten bei Aurora lagern lassen. Dazu wird ein Preis von € 10 pro Palettenplatz und pro Monat berechnet. Nach dieser Zeit wird die Ware endgültig in Rechnung gestellt und an den Kunden geliefert.

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